AGB

Lesen Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen.

DayLight GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden der CarSafe GmbH (im weiteren CSG genannt) als Vermieter von Parkplätzen, sowie aller für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Ferner gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Abstellen von Fahrzeugen, die Beförderung des Kunden zum Flughafen und seinen Rücktransport vom Flughafen zum Parkplatz.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von CSG schriftlich anerkannt.

2. Vertragsinhalt
CSG ist Vertragsinhalt des bestätigten Reservierungsauftrages. Dieser beinhaltet ausschließlich die durch CSG zu erbringenden Parkplatz Leistungen sowie (wenn gebucht) einen Transfer zum und vom Flughafen am vorher CSG mitgeteilten Abflugs- bzw. Ankunftstermin. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. Auch beim Serviceparken wird keine Haftung für die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen übernommen. Auf weitere Dienstleistungen von CSG besteht kein Anspruch. Mit dem Einfahren des Fahrzeugs in das Parkhaus/ Tiefgarage/Parkplatz kommt ein Mietvertrag über einen Einstell- bzw. Abstellplatz zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. Verwahrungs- und Bewachungspflichten werden nicht übernommen.

3. Vertragsschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Kunden kommt, mit entsprechendem Zugang der Buchungsbestätigung, ein Vertrag über die nachgefragten und bestätigten Leistungen (Mietvertrag) zustande. Vertragspartner sind der Kunde und CSG. Mit Absenden des Auftrags des Reisenden an CSG, erkennt der Reisende an, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CSG gelesen und verstanden zu haben und diese zu akzeptieren und erklärt sich mit der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er (Dritte) CSG gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot seitens CSG vor, an das CSG für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist CSG die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Zahlung erklärt.

4. Bezahlung
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung und aus den Angaben des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Prospektes sowie dem Inhalt der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Sonderabschreibungen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von CSG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von CSG gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzl. Mehrwertsteuer ein. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen aus dem Vertrag (z.B. Transfer), die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.
Überschreitungen der vereinbarten Parkdauer, werden zu den jeweils geltenden Bedingungen, gemäß der jeweils aktuellen Preisliste nachberechnet.

5. Preisinformationen/Preisberechnung
Sämtliche in Katalogen, Prospekten, Broschüren, Postern, Angebots Blättern sowie auf Internetseiten genannten Preise und Leistungen gelten zur Zeit der Drucklegung. Änderungen sind vorbehalten, außer für bereits bestätigte Buchungen. Bei Bestätigung der Buchung erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung, die neben der vermittelten Leistung, alle weiteren Informationen zum Produkt enthält. Park Leistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abstellung des Fahrzeugs berechnet. Anreise und Rückkehrtag werden als volle Tage berechnet. Es wird nicht nach Stunden abgerechnet.

6. Leistungen als Parkplatzbetreiber
CSG ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen (Bereitstellung eines Stellplatzes auf dem Gelände, (Wenn gebucht) Transfer zum Flughafen und zur Abholung vom Flughafen nach Ankunft). Auf weitere Dienstleistungen von CSG besteht kein Anspruch. Anspruch auf Beförderung vom Parkbereich zum Terminal (Flughafen) und zurück besteht täglich während der dem Kunden schriftlich bestätigten Transfer Zeiten. Die Rückführung zum geparkten Pkw erfolgt zeitnah nach Ankunft des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Hin- und Rückfahrt auch im Rahmen eines Sammeltransportes erfolgen können. CSG behält sich in allen Fällen vor, Sammeltransporte, die mit Wartezeiten für den einzelnen Gast verbunden sind, durchzuführen. In der Regel und nach Möglichkeit erfolgt die Beförderung zum Flughafen im Abstand von maximal 20 Minuten. Im Rahmen des Transfers zum Flughafen und bei Abholung, können bei einer hohen Anzahl von zu befördernden Personen oder bei Verspätungen von ankommenden Flugzeugen für den Gast jedoch Wartezeiten auftreten, die von CSG nicht zu beeinflussen sind und in Ausnahmefällen bis zu 30 Minuten betragen können. Darüber hinaus unterliegen die von CSG als Erfüllungsgehilfen eingesetzten Unternehmer keiner Beförderungspflicht. Stark alkoholisierte oder randalierende Personen sowie Personen mit auffälligem Verhalten werden von CSG aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Ein Ersatzanspruch oder ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Falle weder gegen CSG noch gegen deren Erfüllungsgehilfen.

7. Rücktritt/Umbuchung
CSG räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts eines Kunden hat CSG Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. CSG hat die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass CSG kein Schaden entstanden ist oder der CSG entstandener Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale. In diesem Fall, ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der reservierten Leistungen von CSG, sind bei der Schadensberechnung zugunsten des Kunden in Abzug zu bringen. Der Kunde und CSG ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Grund ist nicht gegeben, wenn der Kunde auf Grund von Krankheit oder Tod die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann. Als wichtiger Grund sind insbesondere anzusehen höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder von CSG, sowie die berechtigte Besorgnis von CSG, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Stornierungen einer vertraglichen Leistung können schriftlich, fernschriftlich, per Internet, telefonisch oder persönlich erfolgen. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird, ist der Zugang der Erklärung bei der CSG, wobei der Zugang während der Bürozeiten erfolgen muss. Bei Stornierung vor dem gebuchten An- Mietzeitpunkt verlangt CSG die folgenden Stornopauschalen ohne Nachweis der Schadenshöhe: Bei Parkplatzbuchungen bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei, ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag 50% des Leistungspreises. Für ausgewiesene Premium Parkplatz Buchungen sind Stornierungen bis zum Reiseantritt kostenfrei, danach bzw. bei Nichtanreise verlangt CSG 80% des Leistungspreises. Der jeweilige Parkplatzbetreiber hält den Parkplatz während der gesamten gebuchten Leistungsdauer uneingeschränkt für den Kunden bereit. Unterlässt es der Kunde, CSG davon zu unterrichten, dass er die Leistung nicht in Anspruch nehmen wird, ist bei Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne vorherige Unterrichtung von CSG der volle Leistungspreis zu bezahlen. Kontingentierte Sonderangebote, bei denen bereits bei der Angebotsausschreibung darauf hingewiesen wird, dass diese nicht umgebucht und nicht erstattet werden können, sind von den oben genannten Regelungen (Stornierung) ausgenommen und können weder zeitlich umgebucht noch erstattet werden. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Leistung Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistungserbringung, des Flughafens, des Antritts der Leistungen, kann CSG pauschal 10 € als Bearbeitungsgebühr pro Person erheben. Diese Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € fällt auch dann an, wenn sich der Kunde bei der Leistungserbringung durch einen Dritten vertreten lässt, sofern CSG hierdurch Mehraufwendungen entstehen. Buchungen für Frühbucher Angebote sind möglich; nach Ablauf der entsprechenden Vorausbuchungsfrist allerdings nur unter Aufzahlung der Differenz zum jeweils aktuell verfügbaren Normalpreis. Bei Änderungen, die eine Reduzierung der Park Tage zur Folge haben, kann eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Parkplatzreservierung erheben. Für ausgewiesene Premium Parkplatz-Buchungen sind Änderungen bis zum Reiseantritt kostenfrei.

8. Haftung von CSG als Betreiber
von Parkplätzen CSG übernimmt keine Haftung dafür, dass aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, die tatsächliche Leistungserbringung vor Ort nicht zustande kommt. Dies gilt ausdrücklich auch für eine Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen aufgrund von verspäteter Anfahrt des Kunden und für die Anreise mit übergroßen Fahrzeugen (Fahrzeughöhe > 1,90 m) bzw. überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2m) ohne vorherige Rücksprache mit CSG. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von CSG auftreten, wird sich CSG auf unverzügliche Rüge des Kunden hinbemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde es schuldhaft, CSG einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes oder Schadensersatz nicht ein. CSG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet CSG bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet CSG nur, wenn CSG das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die Haftung von CSG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CSG. CSG haftet nicht für Fahrzeugschäden, die während der Parkdauer an abgestellten Fahrzeugen auftreten, sofern diese Schäden nicht von CSG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. CSG übernimmt auch keine Haftung für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden auf dem Betriebsgelände. Darüber hinaus übernimmt CSG keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Transfers an Gepäckstücken des Kunden auftreten. CSG haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. CSG haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Haftung umfasst die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung, Vernichtung, Entwendung, Abhandenkommen oder unbefugtem Gebrauch von eingestellten Fahrzeugen oder deren Zubehör (ausgenommen Inhalt, Wertsachen und Ladung). Bei Sachschäden ist der Schadensersatz auf maximal 20.000 € begrenzt. Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist CSG vom Schadensersatz ebenso befreit wie bei höherer Gewalt, sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von CSG. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern. CSG ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand – für hieraus entstehende etwaige Schadensersatzansprüche kann CSG keine Haftung übernehmen.

9. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen (Familienangehörigen) verursachte Schäden an Rechtsgütern von CSG oder Dritter auf dem Betriebsgelände von CSG, sowie für Schäden, die von Personen oder Sachen, die durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen (Familienangehörigen) auf das Betriebsgelände von CSG verbracht wurden, verursacht werden. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm selbst, seinen Angestellten, seinen Beauftragten, seinen Begleitpersonen (Familienangehörigen) oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von CSG verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z.B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an CSG ab, soweit CSG aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird. Der Kunde hat für ein pünktliches Erscheinen zu sorgen. Verzögerungen hinsichtlich der Abfertigung am Parkplatz und des Transfers hat der Kunde in zumutbarem Rahmen einzuplanen. Eine Haftung für daraus resultierende Schäden (z.B. nicht rechtzeitiges Erscheinen am Check-in, Verpassen des Fluges) kann CSG nicht übernehmen. CSG kann das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch das Befahren des Geländes oder das Abstellen auf dem Gelände
Gefahren für die Betriebssicherheit von CSG entstehen können. Weiterhin kann CSG Personen von der Beförderung ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel stehen, die randalieren oder sonst ein auffälliges Verhalten zeigen. Diese Personen werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Ein Ersatz oder Schadensersatzanspruch des Kunden besteht in diesen Fällen nicht. Schadensersatzansprüche des Kunden und von CSG verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Verhalten auf dem Betriebsgelände von CSG.
Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen von CSG, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Der Stellplatz gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn etwaige Beanstandungen nicht unverzüglich CSG zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Stellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz ordnungsgemäß (innerhalb der Begrenzung) zu parken. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmung, sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken (insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges, bei Abstellen auf einem als Behindertenstellplatz ausgewiesenen Stellplatz, sofern dieser dem Kunden nicht ausdrücklich zugewiesen worden ist; bei Überschreitung der vereinbarten/gebuchten Parkdauer), so ist CSG berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Sollte die vereinbarte/gebuchte Parkdauer aus Gründen, die weder vom Kunden noch von CSG zu vertreten sind (infolge höherer Gewalt) überschritten werden und muss dadurch einem anderen Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorenthalten werden, ist CSG berechtigt, das Fahrzeug zu versetzen oder abzuschleppen (hierzu zählen insbesondere das Überschreiten der Parkdauer infolge Fluglotsen-, Piloten Streik; Ausfallen bzw. Verspätung von Flügen; Unwetter). Die Kosten für diese Maßnahmen sind vom Kunden zu tragen. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände größere Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Andernfalls ist CSG berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen von CSG ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind CSG, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist CSG berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

11. Pfandrecht
CSG als Parkplatzbetreiber kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeugs ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern. CSG steht als Vermieter wegen seiner Forderung aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu.

12. Datenschutz
Die CSG zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von CSG im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die kundenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Geschäftsabwicklung verwendet. Folgende Kundendaten werden, sofern gesetzlich zulässig, von CSG bei Buchungen erhoben und/oder gespeichert:
Persönliche Daten, die zur einwandfreien Identifikation erforderlich sind (Name des Kunden, Anschrift, Kommunikationskontakte)
Informationen bezüglich der gebuchten Leistung (Leistungsdatum, Preis der Leistungen, Buchungsdatum der Leistungen)
Kontoinformationen (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl, Kreditkartennummer, Kreditkartenfirma, Kreditkarteninhaber) Um das Online-Angebot für den Kunden fortwährend zu optimieren, erhebt und verarbeitet CSG allgemeine Informationen zur Nutzung der Webseiten. Dazu gehören u.a. die Besuchshäufigkeit und Verweildauer auf den einzelnen Webseiten von CSG.

13. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen CSG, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vermittlungsvertrages, sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

14. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen erfolgen schriftlich. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und L

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