DayLight GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem
Kunden der CarSafe GmbH (im weiteren CSG genannt) als Vermieter von
Parkplätzen, sowie aller für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Ferner
gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Abstellen von Fahrzeugen,
die Beförderung des Kunden zum Flughafen und seinen Rücktransport vom Flughafen
zum Parkplatz.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine
Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von CSG schriftlich anerkannt.
2. Vertragsinhalt
CSG ist Vertragsinhalt des bestätigten Reservierungsauftrages. Dieser
beinhaltet ausschließlich die durch CSG zu erbringenden Parkplatz Leistungen
sowie (wenn gebucht) einen Transfer zum und vom Flughafen am vorher CSG
mitgeteilten Abflugs- bzw. Ankunftstermin. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am
Flughafen ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. Auch beim Serviceparken wird
keine Haftung für die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen übernommen. Auf
weitere Dienstleistungen von CSG besteht kein Anspruch. Mit dem Einfahren des
Fahrzeugs in das Parkhaus/ Tiefgarage/Parkplatz kommt ein Mietvertrag über
einen Einstell- bzw. Abstellplatz zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung
sind Gegenstand des Vertrages. Verwahrungs- und Bewachungspflichten werden
nicht übernommen.
3. Vertragsschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Kunden kommt, mit entsprechendem Zugang der
Buchungsbestätigung, ein Vertrag über die nachgefragten und bestätigten
Leistungen (Mietvertrag) zustande. Vertragspartner sind der Kunde und CSG. Mit
Absenden des Auftrags des Reisenden an CSG, erkennt der Reisende an, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CSG gelesen und verstanden zu haben und
diese zu akzeptieren und erklärt sich mit der in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden. Nimmt
ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er (Dritte) CSG gegenüber
als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller
verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten. Weicht der Inhalt
der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) vom Inhalt der Buchung ab, so liegt
ein neues Angebot seitens CSG vor, an das CSG für die Dauer von zehn Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist CSG die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung oder Zahlung erklärt.
4. Bezahlung
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben der
Buchungsbestätigung und aus den Angaben des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Prospektes sowie dem Inhalt der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen
Sonderabschreibungen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von CSG zu zahlen. Dies gilt auch
für vom Kunden oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von CSG
gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzl.
Mehrwertsteuer ein. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen aus dem Vertrag (z.B.
Transfer), die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, hat er
keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.
Überschreitungen der vereinbarten Parkdauer, werden zu den jeweils geltenden
Bedingungen, gemäß der jeweils aktuellen Preisliste nachberechnet.
5. Preisinformationen/Preisberechnung
Sämtliche in Katalogen, Prospekten, Broschüren, Postern, Angebots Blättern
sowie auf Internetseiten genannten Preise und Leistungen gelten zur Zeit der
Drucklegung. Änderungen sind vorbehalten, außer für bereits bestätigte
Buchungen. Bei Bestätigung der Buchung erhält der Kunde eine
Buchungsbestätigung, die neben der vermittelten Leistung, alle weiteren
Informationen zum Produkt enthält. Park Leistungen werden nach angefangenen
Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abstellung des Fahrzeugs berechnet. Anreise
und Rückkehrtag werden als volle Tage berechnet. Es wird nicht nach Stunden
abgerechnet.
6. Leistungen als Parkplatzbetreiber
CSG ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen (Bereitstellung eines Stellplatzes auf dem Gelände,
(Wenn gebucht) Transfer zum Flughafen und zur Abholung vom Flughafen nach
Ankunft). Auf weitere Dienstleistungen von CSG besteht kein Anspruch. Anspruch
auf Beförderung vom Parkbereich zum Terminal (Flughafen) und zurück besteht
täglich während der dem Kunden schriftlich bestätigten Transfer Zeiten. Die
Rückführung zum geparkten Pkw erfolgt zeitnah nach Ankunft des Kunden. Der
Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Hin- und Rückfahrt auch im Rahmen
eines Sammeltransportes erfolgen können. CSG behält sich in allen Fällen vor,
Sammeltransporte, die mit Wartezeiten für den einzelnen Gast verbunden sind,
durchzuführen. In der Regel und nach Möglichkeit erfolgt die Beförderung zum
Flughafen im Abstand von maximal 20 Minuten. Im Rahmen des Transfers zum
Flughafen und bei Abholung, können bei einer hohen Anzahl von zu befördernden
Personen oder bei Verspätungen von ankommenden Flugzeugen für den Gast jedoch
Wartezeiten auftreten, die von CSG nicht zu beeinflussen sind und in
Ausnahmefällen bis zu 30 Minuten betragen können. Darüber hinaus unterliegen
die von CSG als Erfüllungsgehilfen eingesetzten Unternehmer keiner
Beförderungspflicht. Stark alkoholisierte oder randalierende Personen sowie
Personen mit auffälligem Verhalten werden von CSG aus Sicherheitsgründen nicht
befördert. Ein Ersatzanspruch oder ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in
diesem Falle weder gegen CSG noch gegen deren Erfüllungsgehilfen.
7. Rücktritt/Umbuchung
CSG räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten
folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts eines Kunden hat CSG Anspruch
auf eine angemessene Entschädigung. CSG hat die Wahl, gegenüber dem Kunden statt
einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu
machen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass CSG kein Schaden entstanden
ist oder der CSG entstandener Schaden niedriger ist als die geforderte
Entschädigungspauschale. In diesem Fall, ist er nur zur Bezahlung der
geringeren Kosten verpflichtet. Ersparte Aufwendungen und anderweitige
Verwendung der reservierten Leistungen von CSG, sind bei der Schadensberechnung
zugunsten des Kunden in Abzug zu bringen. Der Kunde und CSG ist berechtigt, aus
wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Grund ist nicht
gegeben, wenn der Kunde auf Grund von Krankheit oder Tod die gebuchten
Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann. Als wichtiger Grund sind insbesondere
anzusehen höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit
Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens
über das Vermögen des Kunden oder von CSG, sowie die berechtigte Besorgnis von CSG,
die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde das Ansehen
des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährden. Die dieses
Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus
wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis
zu setzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Stornierungen einer vertraglichen Leistung können schriftlich, fernschriftlich,
per Internet, telefonisch oder persönlich erfolgen. Ausschlaggebend für den
Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird, ist der Zugang der Erklärung
bei der CSG, wobei der Zugang während der Bürozeiten erfolgen muss. Bei Stornierung
vor dem gebuchten An- Mietzeitpunkt verlangt CSG die folgenden Stornopauschalen
ohne Nachweis der Schadenshöhe: Bei Parkplatzbuchungen bis 24 Stunden vor
Beginn des Anreisetages: kostenfrei, ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages
bis zum Anreisetag 50% des Leistungspreises. Für ausgewiesene Premium Parkplatz
Buchungen sind Stornierungen bis zum Reiseantritt kostenfrei, danach bzw. bei
Nichtanreise verlangt CSG 80% des Leistungspreises. Der jeweilige
Parkplatzbetreiber hält den Parkplatz während der gesamten gebuchten
Leistungsdauer uneingeschränkt für den Kunden bereit. Unterlässt es der Kunde, CSG
davon zu unterrichten, dass er die Leistung nicht in Anspruch nehmen wird, ist
bei Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne vorherige Unterrichtung von CSG der
volle Leistungspreis zu bezahlen. Kontingentierte Sonderangebote, bei denen
bereits bei der Angebotsausschreibung darauf hingewiesen wird, dass diese nicht
umgebucht und nicht erstattet werden können, sind von den oben genannten
Regelungen (Stornierung) ausgenommen und können weder zeitlich umgebucht noch
erstattet werden. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Leistung
Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistungserbringung, des Flughafens,
des Antritts der Leistungen, kann CSG pauschal 10 € als Bearbeitungsgebühr pro
Person erheben. Diese Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € fällt auch dann an,
wenn sich der Kunde bei der Leistungserbringung durch einen Dritten vertreten
lässt, sofern CSG hierdurch Mehraufwendungen entstehen. Buchungen für
Frühbucher Angebote sind möglich; nach Ablauf der entsprechenden
Vorausbuchungsfrist allerdings nur unter Aufzahlung der Differenz zum jeweils
aktuell verfügbaren Normalpreis. Bei Änderungen, die eine Reduzierung der Park
Tage zur Folge haben, kann eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro
Parkplatzreservierung erheben. Für ausgewiesene Premium Parkplatz-Buchungen
sind Änderungen bis zum Reiseantritt kostenfrei.
8. Haftung von CSG als Betreiber
von Parkplätzen CSG übernimmt keine Haftung dafür, dass aus Gründen, die in der
Person des Kunden liegen, die tatsächliche Leistungserbringung vor Ort nicht
zustande kommt. Dies gilt ausdrücklich auch für eine Nichtinanspruchnahme der
gebuchten Leistungen aufgrund von verspäteter Anfahrt des Kunden und für die
Anreise mit übergroßen Fahrzeugen (Fahrzeughöhe > 1,90 m) bzw. überbreiten
Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2m) ohne vorherige Rücksprache mit CSG. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen von CSG auftreten, wird sich CSG auf
unverzügliche Rüge des Kunden hinbemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der
Kunde es schuldhaft, CSG einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes oder Schadensersatz nicht ein.
CSG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet CSG bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine
Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Für die Fälle der
anfänglichen Unmöglichkeit haftet CSG nur, wenn CSG das Leistungshindernis
bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die
Haftung von CSG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von CSG. CSG haftet nicht für Fahrzeugschäden, die während
der Parkdauer an abgestellten Fahrzeugen auftreten, sofern diese Schäden nicht
von CSG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. CSG übernimmt
auch keine Haftung für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle mit Sach-
und/oder Personenschäden auf dem Betriebsgelände. Darüber hinaus übernimmt CSG
keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des
durchgeführten Transfers an Gepäckstücken des Kunden auftreten. CSG haftet
nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst
zurücklässt. CSG haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen
(Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen
entstehen. Die Haftung umfasst die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung,
Vernichtung, Entwendung, Abhandenkommen oder unbefugtem Gebrauch von
eingestellten Fahrzeugen oder deren Zubehör (ausgenommen Inhalt, Wertsachen und
Ladung). Bei Sachschäden ist der Schadensersatz auf maximal 20.000 € begrenzt.
Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist CSG vom Schadensersatz ebenso befreit
wie bei höherer Gewalt, sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen,
Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von
deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger
Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen
von CSG. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach
Übernahme einer Garantie oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern. CSG ist mit
größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten
Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist
nicht Vertragsgegenstand – für hieraus entstehende etwaige
Schadensersatzansprüche kann CSG keine Haftung übernehmen.
9. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig durch ihn selbst, seine
Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen
(Familienangehörigen) verursachte Schäden an Rechtsgütern von CSG oder Dritter
auf dem Betriebsgelände von CSG, sowie für Schäden, die von Personen oder
Sachen, die durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine
Begleitpersonen (Familienangehörigen) auf das Betriebsgelände von CSG verbracht
wurden, verursacht werden. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle
Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm selbst, seinen
Angestellten, seinen Beauftragten, seinen Begleitpersonen (Familienangehörigen)
oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von CSG verbrachte
Fahrzeug verursacht werden (z.B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann,
wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug
aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene
Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an CSG
ab, soweit CSG aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch
genommen wird. Der Kunde hat für ein pünktliches Erscheinen zu sorgen.
Verzögerungen hinsichtlich der Abfertigung am Parkplatz und des Transfers hat
der Kunde in zumutbarem Rahmen einzuplanen. Eine Haftung für daraus
resultierende Schäden (z.B. nicht rechtzeitiges Erscheinen am Check-in,
Verpassen des Fluges) kann CSG nicht übernehmen. CSG kann das Abstellen des
Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen,
dass durch das Befahren des Geländes oder das Abstellen auf dem Gelände
Gefahren für die Betriebssicherheit von CSG entstehen können. Weiterhin kann CSG
Personen von der Beförderung ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von
Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel stehen, die randalieren oder sonst
ein auffälliges Verhalten zeigen. Diese Personen werden aus Sicherheitsgründen
nicht befördert. Ein Ersatz oder Schadensersatzanspruch des Kunden besteht in
diesen Fällen nicht. Schadensersatzansprüche des Kunden und von CSG verjähren
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Verhalten auf dem Betriebsgelände
von CSG.
Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
(StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu
beachten. Jeder Kunde und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten,
dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen
von CSG, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Der
Stellplatz gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn etwaige Beanstandungen nicht
unverzüglich CSG zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde hat sein Fahrzeug in
der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das
ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist.
Soweit dem Kunden ein bestimmter Stellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde
verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz
ordnungsgemäß (innerhalb der Begrenzung) zu parken. Verstößt der Kunde gegen
die Bestimmung, sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken
(insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges, bei Abstellen auf
einem als Behindertenstellplatz ausgewiesenen Stellplatz, sofern dieser dem
Kunden nicht ausdrücklich zugewiesen worden ist; bei Überschreitung der
vereinbarten/gebuchten Parkdauer), so ist CSG berechtigt, das falsch geparkte
Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen
Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu
lassen. Sollte die vereinbarte/gebuchte Parkdauer aus Gründen, die weder vom
Kunden noch von CSG zu vertreten sind (infolge höherer Gewalt) überschritten
werden und muss dadurch einem anderen Kunden die vertraglich geschuldete
Leistung vorenthalten werden, ist CSG berechtigt, das Fahrzeug zu versetzen
oder abzuschleppen (hierzu zählen insbesondere das Überschreiten der Parkdauer
infolge Fluglotsen-, Piloten Streik; Ausfallen bzw. Verspätung von Flügen;
Unwetter). Die Kosten für diese Maßnahmen sind vom Kunden zu tragen. Das
Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu
behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden
nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem
Betriebsgelände größere Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte
Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser,
Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem
Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat,
sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Andernfalls ist
CSG berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im
Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung
durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In
diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf
dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und
-abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den
Transport zum Flughafen ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen
von CSG ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Mit dem
Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz
der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich
vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes
besitzt. Auf Verlangen sind CSG, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen
Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der
Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die
vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist CSG berechtigt, die
Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch
auf Schadensersatz.
11. Pfandrecht
CSG als Parkplatzbetreiber kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeugs ohne
vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern. CSG steht als Vermieter
wegen seiner Forderung aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein
gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu.
12. Datenschutz
Die CSG zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz
geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von CSG
im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert
werden. Die kundenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Geschäftsabwicklung
verwendet. Folgende Kundendaten werden, sofern gesetzlich zulässig, von CSG bei
Buchungen erhoben und/oder gespeichert:
Persönliche Daten, die zur einwandfreien Identifikation erforderlich sind (Name
des Kunden, Anschrift, Kommunikationskontakte)
Informationen bezüglich der gebuchten Leistung (Leistungsdatum, Preis der
Leistungen, Buchungsdatum der Leistungen)
Kontoinformationen (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl,
Kreditkartennummer, Kreditkartenfirma, Kreditkarteninhaber) Um das
Online-Angebot für den Kunden fortwährend zu optimieren, erhebt und verarbeitet
CSG allgemeine Informationen zur Nutzung der Webseiten. Dazu gehören u.a. die
Besuchshäufigkeit und Verweildauer auf den einzelnen Webseiten von CSG.
13. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen CSG, auch an Ehegatten oder
Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem
Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des
Vermittlungsvertrages, sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche
Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen
Namen ist unzulässig.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen erfolgen schriftlich. Abweichende Vereinbarungen oder
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das
Schriftformerfordernis selbst. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und L